Katastrophenschutz im Wetteraukreis
Was bedeutet Katastrophenschutz?
Als Katastrophen werden im Allgemeinen sehr große Schadenereignisse bezeichnet. Der Begriff „Katastrophe“ wird gemäß § 24 HBKG wie folgt definiert:
„Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes ist ein Ereignis, das Leben, Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, Tiere oder erhebliche Sachwerte in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass zur Beseitigung die einheitliche Lenkung aller Katastrophenschutzmaßnahmen sowie der Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erforderlich sind.“
Solche Ereignisse können durch Naturereignisse wie Erdbeben oder auch Unwetter (Oderhochwasser, Elbehochwasser, Stromausfall im Münsterland) hervorgerufen werden, aber auch durch Unfälle können Katastrophenlagen entstehen (Zugunglück in Eschede).
Für die Abwehr von Katastrophen werden in Hessen verschiedene Einheiten und Einrichtungen der unterschiedlichen Fachdienste vorgehalten. Weitere Einzelheiten zur Organisation, Aufbau und Struktur der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (KatS) in Hessen finden Sie im Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) sowie im Katastrophenschutzkonzept des Landes Hessen.
Hier geht es zu Informationen über die Einheiten, die im Katastrophenschutz des Wetteraukreises tätig sind.